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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten, falls mit Ortner nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Verkäufe. Abweichende oder mündliche Abmachungen haben erst dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von Ortner bestätigt sind. Aus Schreibfehlern und sonstigen Irrtümern können keinerlei Rechte abgeleitet werden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Farben, Preis, Leistungen und ähnliche Spezifikationen sind nur annähernd, sie sind Ortner gegenüber nur dann verbindlich, wenn sie beim Kaufabschluss schriftlich zur Bedingung der Bestellung gemacht wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ortner gelten auch dann, wenn der Käufer eigene, abweichende Bedingungen mitteilt, ohne dass dagegen ein ausdrücklicher Widerspruch seitens Ortner erfolgt. Aufträge werden für Ortner erst durch schriftliche Annahme verbindlich, Ortner ist jedoch trotz Annahme des Auftrages berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass der Käufer die vereinbarten Zahlungsziele nicht einhalten kann.

Verpackung
Die Verpackung erfolgt nach Ermessen von Ortner mit aller gebotener Sorgfalt. Sonderwünsche und Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Die ORTNER GmbH ist auf Grund einer Lizenzpartnerschaft mit der ARA (Nr. 16711) nicht zur Rücknahme von Verpackungsmaterial verpflichtet, eine umweltgerechte Entsorgung ist damit gewährleistet. Davon ausgenommen sind genormte Lademittel (Paletten, Giterboxen u. dgl.). Werden solche nicht zurückgegeben, erfolgt eine entsprechende Verrechung von ORTNER GmbH.

Versand
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers ab Auslieferungslager. Für beschädigte oder verlorengegangene Güter ist Ortner nicht ersatzpflichtig. Etwaige Versandvorschriften werden beachtet. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, bei Lieferung zustehender oder künftig entstehenden Forderungen im Eigentum von Ortner. Durch Verarbeitung der Ware mit anderen, dem Käufer gehörenden Waren erwirbt der Käufer nicht das Eigentumsrecht an der neuen Sache, vielmehr wird die Verarbeitung durch den Käufer für Ortner vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer gehörenden oder unter einfachem Eigentumsvorbehalt gekauften Waren erwirbt Ortner das alleinige Eigentum am Verarbeitungsprodukt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, gleichfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gekauften Waren verarbeitet, erwirbt Ortner das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren.

Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit die ihm gegen seine Abnehmer künftig entstehenden Kaufpreisforderungen an Ortner ab und er verpflichtet sich, alle Fakturen über die Vorbehaltsware mit einem Zessionsvermerk zu versehen, aus dem sich einwandfrei ergibt, das Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Ortner erfolgen können.

Der Käufer verpflichtet sich, Ortner allfällige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.

Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Sie beginnen erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange. Mangels besonderer Vereinbarungen ist Ortner auch zu Teillieferungen berechtigt. Unvorhersehbare Hindernisse irgendwelcher Art und Fälle höherer Gewalt berechtigen Ortner, die Lieferfristen angemessen hinauszuschieben oder überhaupt von der Lieferung zurückzutreten. Rücktritt des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist nur möglich, wenn Ortner schriftlich erfolglos eine angemessene Nachfrist gestellt wurde. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter, unterbliebener oder nur teilweiser Lieferung sind ausgeschlossen.

Preise
Alle von Ortner genannten Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Wenn nicht anders vereinbart, werden diejenigen Preise verrechnet, welche am Tage der Lieferung Gültigkeit haben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert verrechnet.

Zahlung
Bei Erstgeschäften wird grundsätzlich nur gegen Kassazahlung geliefert. Der gesamte Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum ohne jeden Abzug oder 2 Skonto innerhalb von 14 Tagen fällig. Ortner gewährt jedoch bis auf weiteres bei Barzahlung für Abholware 2% Skonto. In Sonderfällen behält sich Ortner vor, bei Auftragsannahme eine dem Umfang des Auftrages entsprechende Anzahlung zu verlangen. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Gutschriften werden nur vorbehaltlich des Einganges und Valuta zum Eingangstag erteilt. Sämtliche mit der Einlösung und Diskontierung dieser Papiere auflaufenden Kosten und Abgaben, Zinsen und Belastungen welcher Art auch immer gehen zu Lasten des Käufers. Ortner ist berechtigt, die Annahme von Wechseln und Schecks ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Zahlungsverzug
Bei Überschreiten des Zahlungszieles verrechnet Ortner Verzugszinsen, die um 2% über dem jeweils gültigen Kontokorrentzinssatz liegen zuzüglich Mehrwertsteuer. Darüber hinaus begehrt Ortner diejenigen Kosten, welche aus Mahnung, außergerichtlicher Eintreibung der Forderung, Anmeldung oder Beteiligung im Konkurs-, Ausgleichs- oder Zwangsausgleichsverfahren auflaufen.

Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind sofort nach deren Feststellung spätestens aber 8 Tage nach Erhalt der Sendung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers werden darauf eingeschränkt, dass sich Ortner von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie innerhalb Monatsfrist ab Verständigung befreien kann. Der Gewährleistungsanspruch erlischt spätestens einen Monat nach dessen Ablehnung durch Ortner. Alle weiteren Schadenersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden sind generell ausgeschlossen.

Warenretouren
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückgabe der von Ortner ordnungsgemäß gelieferten Ware. Eine Rückgabe ist nur bei originalverpackter Ware nach vorheriger Zustimmung durch Ortner möglich und muss franko Auslieferungslager erfolgen. Bei einer Rücknahme wird eine Manipulationsgebühr in der Höhe von 10% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch € 12,00 verrechnet. Sonderanfertigungen bzw. in Verwendung gewesenes Material kann nicht zurückgenommen werden.

Datenschutz
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das gesamte Rechnungswesen von Ortner automationsunterstützt geführt wird. Unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18.10.1978, BGBl. 565 (Datenschutzgesetz) erklärt sich der Kunde gem. den §§ 17 und 18 dieses Gesetzes ausdrücklich mit der Speicherung und Verarbeitung des aus der Geschäftsverbindung zwischen Kunden und Ortner notwendigen Daten, sowie mit der Übermittlung dieser Daten, sofern sie weder das Privat- noch das Familienleben des Kunden betreffen, an Dritte einverstanden.

Gerichtsstand – Erfüllungsort
Für alle aus den Geschäften sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand St. Pölten, es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, dies gilt auch für die Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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